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Nachtabsenkung oder Totalabschaltung
Bei einer Nachtabsenkung sollte man darauf achten, dass die Raumtemperaturen je nach Gebäudekonstellation um max. 5 K absinken.

Sonst würde die Wiederaufheizzeit, typischerweise am Morgen nach der Nachtabsenkung, gegebenenfalls zu lang. Je nach Komfortanspruch des Anlagenbetreibers können auch geringere Absenkungen notwenig sein.

Je nach Gebäudetyp kann man die o. g. Nachtabsenkung mit einer Funktion "Abschaltbetrieb mit Frostschutz" erreichen, dabei wird die Heizung nachts abgeschaltet, unterhalb einer einstellbaren Außentemperatur geht die Regelung automatisch auf "reduzierten Betrieb", um zu starke Auskühlung und damit Frostschäden zu vermeiden.

In einigen Fällen ist die Funktion "reduzierter Betrieb" erforderlich, um ein zu starkes Absenken der Raumtemperaturen (z.B. > 5 K) zu verhindern. Eine Totalabschaltung ohne Frostschutzfunktion birgt durchaus Gefahren, da kein Schutz gegen Einfrieren besteht.

Mit einer sinnvollen Nachtabsenkung kann eine Energieeinsparung zwischen 3 und 5% realisiert werden.

Generell lässt sich durch eine phasenweise Absenkung der Raumtemperatur Energie sparen, da die Auskühlverluste mit abnehmender Temperaturdifferenz zwischen Gebäudeinnerem und Umgebung abnehmen.

Diese Einsparungen sind größer als der Enegieaufwand zur Wiederaufheizung. Für moderne Häuser mit sehr guter Wärmedämmung, in denen z.B. Wärmepumpen zum Einsatz kommen, muss allerdings berücksichtigt werden, dass einerseits die nächtliche Auskühlung bei Abschaltbetrieb zwar nur gering ist, andererseits aber die Auslegung des Wärmeerzeugers nicht unbedingt entsprechende Aufheizreserven aufweist bzw. diese zusätzliche Aufheizenergie durch einen Elektro-Heizeinsatz zur Verfügung stellt. Für solche Gebäude kann es sinnvoll sein, auf eine Nachtabsenkung zu verzichten.



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